Position 1
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stoll Schifffahrten AG, mit Sitz in Schaffhausen (SH) sind Bestandteil jeder Auftragsbestätigung. Mit der Unterschrift der Auftragsbestätigung anerkennen Sie die vorliegenden AGB.
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Position 2
Mit der definitiven Reservation wird eine Anzahlung CHF 500.00 vom Schiffcharter fällig und wird bei einem Rücktritt von Seiten des Kunden nicht zurückbezahlt. Der Restbetrag ist zahlbar bis spätestens 10 Tage vor Fahrt.
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Position 3
Der Kunde kann jeder Zeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Stoll Schifffahrten AG.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er den Charter nicht an, so kann die Stoll Schifffahrten AG Ersatz für die getroffenen Chartervorkehrungen verlangen.
Der Ersatzanspruch wird folgendermassen pauschalisiert:
Bis zum 60. Tag vor der Fahrt 5% vom Charterpreis
Ab 59. bis 30. Tag vor der Fahrt 10% vom Charterpreis
Ab 29. bis 22. Tag vor der Fahrt 30% vom Charterpreis
Ab 21. bis 15. Tag vor der Fahrt 50% vom Charterpreis
Ab 14. bis 04. Tag vor der Fahrt 75 %vom Charterpreis
Ab 3. Tag vor der Fahrt 80% vom Charterpreis und 80% der Cateringbestellung.
Am Tag der Fahrt 80% vom Charterpreis und 100% der Cateringbestellung.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist untersagt.
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Position 4
Die bis zum 5. Tag vor dem Anlass gemeldete Personenzahl ist verbindlich, und dient als minimale Rechnungsbasis für die Mahlzeiten. Eine Erhöhung bis 24 Stunden vor dem Anlass ist jedoch möglich.
Bei Überschreitung der angemeldeten Gästezahl kann eine gleichartige Sach- und Dienstleistung nicht garantiert werden.
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Position 5
Bei Anmeldung an eine ausgeschriebene Themenfahrt kann der Kunde bis 48 Stunden vor der Fahrt, aus wichtigen Gründen die Anmeldung kostenlos stornieren. Bei nicht erscheinen an die Fahrt oder späterer Abmeldung behält sich die Stoll
Schifffahrten AG vor, 80% p. Person vom ausgeschriebenen Preis dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass wir an Bord nur Bargeld und keine Karten in Zahlung annehmen können.
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Position 6
Aufgrund der Wetterbedingungen kann keine Absage durch den Kunden vorgenommen werden. Verspätet sich die Abfahrzeit infolge Verspätung des Kunden, besteht keinerlei Recht auf Verlängerung der Fahrt oder Fahrpreisvergünstigung. Sollte durch die Verspätung des Kunden zusätzliche Wartezeiten entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
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Position 7
Bei Fahrten mit Zu-/Ausstieg im Ausland haben Schweizer Bürger eine gültige Identitätskarte oder Reisepass mitzuführen. Es ist Sache des Kunden darauf zu achten, dass Gäste anderer Nationalität über entsprechende Grenzdokumente verfügen.
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Position 8
Die Fahrt ist je nach Wasserstand und Wetterverhältnisse (Nebel, etc.) durchführbar. Bei Nieder- oder Hochwasser können Fahrten nur zwischen Schaffhausen und Diessenhofen ausgeführt werden. Bei einer verspäteten Abfahrt und/oder Ausstieg infolge von höherer Gewalt (Umwelteinflüsse, technische Probleme, usw.) kann der Kunde keinen Ersatzanspruch geltend machen.
Muss eine Fahrt von Seiten der Stoll Schifffahrten AG wegen Wasserstand, technischen Problemen oder Umwelteinflüssen sowie infolge eines Lockdowns abgesagt werden, wird der bereits bezahlte Charter zu 100% zurückerstattet oder bei einem alternativen Termin angerechnet. Die Stoll Schifffahrten AG zahlt dem Kunden keinen zusätzlichen Ersatzanspruch.
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Position 9
Die Auflagen vom BAG und das Hygienekonzept müssen eingehalten werden. Für das Contact Tracing erhält die Stoll Schifffahrten AG vor dem Anlass vom Auftraggeber eine Liste mit Vor- und Nachnamen sowie der gültigen Telefonnummer. Die Kontaktdaten werden gesetzesgemäss verwaltet.
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Position 10
Der Kapitän der MS Albatros ist für die Sicherheit der Gäste und des Schiffes verantwortlich. Es liegt im Ermessen des Kapitäns eine Fahrt abzusagen, eine andere Route oder Anlegestelle zu wählen.
Sollte der Kapitän bestimmen das eine andere Anlegestelle als vereinbart, wegen Nebel oder sonstigen höheren Gewalten angefahren wird, übernehmen die Kosten des
Rücktransport der Gäste je zu 50% der Kunde und zu 50% die Stoll Schifffahrten AG.
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Position 11
Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Gasflaschen jeglicher Art an Bord gebracht werden. An Land aufgeblasene Ballone können nach vorgängiger Absprache mitgeführt werden.
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Position 12
Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung und/oder Inventar die während dem Anlass verursacht wurden haftet der Veranstalter.
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Position 13
Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Objekte, Kleider, etc. der Gäste, lehnt die Stoll Schifffahrten AG jegliche Haftung ab.
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Position 14
Vorrang für Zu- und Ausstieg haben immer Kursschiffe.
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Position 15
Sollte für den Treibstoff eine Preiserhöhung von über 15% stattfinden, behalten wir uns vor einen Treibstoffzuschlag in der Schlussrechnung zu verrechnen (Stand 01.01.2023).
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Position 16
Es gilt das Schweizerische Recht, insbesondere das OR und alle Bestimmungen bezüglich des Personentransportes auf öffentlichen Gewässern.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist beim Sitz der Stoll Schifffahrten AG in Schaffhausen / Schweiz.
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Stand Januar 2024